header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

Fortbildung Erste Hilfe am Kind für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Ansprechpartner

Team
Lehrgangsvermittlung

Tel: 07541 504-113
Lehrgangsvermittlung@drk-kv-bodenseekreis.de

Rotkreuzstraße 2
88046 Friedrichshafen

Die Fortbildung Erste Hilfe am Kind umfasst 9 Unterrichtseinheiten und richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (Berufsgenossenschaft und Unfallkasse). Empfehlenswert ist, dass die Teilnehmer innerhalb der vergangenen zwei Jahre eine Erste-Hilfe-Ausbildung besucht haben.

Unsere Fortbildung soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

Themen und Anwendungen

  • Eigenschutz, Absichern, Retten aus Gefahrenbereichen an einer Notfallstelle
  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung von Erwachsenen, Kindern und Säuglingen sowie Wärmeerhalt
  • Kontrolle und Beurteilung des Allgemeinzustands erkrankter Kinder
  • Bewusslosigkeit und Lagerung bei Erwachsenen, Kindern und Säuglingen
  • Atemstörungen, Atmen erleichtern und Oberbauchkompression
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung am Erwachsenen, Kind und Säugling
  • Anwendung eines Laiendefibrillators (AED)
  • Wundversorgung, bedrohliche Blutungen
  • Nasenbluten
  • Versorgung weiterer Wunden, Verletzungen und Erkrankungen: Abnahme des Fahrradhelms, Zeckenbiss, Vergiftung, Brandwunden, ...

Kurse und Termine

Hier finden Sie alle Kurstermine in Ihrer Nähe:

Fortbildung Erste Hilfe am Kind

Organisatorische Hinweise

Die Teilnahme nach Klärung mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse mit dem Arbeitgeber durch den DRK-Kreisverband abrechenbar.

Für diese Abrechnung benötigen wir bis spätestens 7 Tage nach Kursende von Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber die vollständig ausgefüllten BG-Teilnehmerlisten mit Firmenstempel und Unterschriften im Original.

Abrechnung BGN und BGW

Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) müssen die Anmeldeformulare im Online-Verfahren anfordern.

Anmeldung zur Abrechnung der BGN

Anmeldung zur Abrechung der BGW